Mein Angebot
An wen richten Sie Ihr Angebot?
Mein Angebot einer Begleitung am Lebensende richtet sich an den sterbenden Menschen und gleichermaßen an Angehörige und
Nahestehende.
Ebenso unterstütze ich Menschen, die mit einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Patientenverfügung und Vollmacht zur Vorsorge selbstbestimmt ihrem eigenen Lebensende und Sterben entgegenblicken möchten. (auf ihr eigenes Lebensende und Sterben schauen möchten.)
Nach einem Todesfall bin ich für Menschen da, denen die Trauerzeit große Schwierigkeiten oder seelische Nöte bereitet.
Was unterscheidet Sie von einer ehrenamtlichen Sterbebegleiterin?
Meine 35jährige Berufserfahrung, gepaart mit meiner Qualifikation als Krankenschwester und Palliativ-Care-Fachkraft. „Palliative Care“ bezeichnet eine ganzheitliche, beschützende Fürsorge im Sterbeprozess oder in der Vorbereitung darauf.
Während meiner fünfjährigen Arbeitszeit im stationären Hospiz absolvierte ich eine Weiterbildung zur Sterbebegleiterin und im vergangenen Jahr erhielt ich die Qualifikation zur Trauerbegleiterin. Durch eine weiteres Ausbildungsmodul bin ich zudem qualifiziert für die Arbeit mit trauernden Kindern.
Müssen Sie als Sterbebegleiterin zum Zeitpunkt des Todes anwesend sein?
Nein, das ist nicht zwingend notwendig. Wenn die Situation Sie als Angehörigen oder Nahestehenden nicht überfordert und Sie sich sicher genug fühlen, dann können Sie das Sterben auch allein begleiten. Was „sicher genug“ bedeutet – darüber können wir in Ruhe sprechen.
Wenn Sie alleinstehend Sterben, also keine An- oder Zugehörigen haben, bin ich bis zum letzten Atemzug und darüberhinaus für Sie da – da würde ich Sie auf keinen Fall alleine lassen.
Falls es dazu kommt, dass wir vertraglich miteinander verbunden sind: Kann ich Sie dann zu jeder Tages- und Nachtzeit anrufen und würden Sie dann gegebenenfalls kommen?
Ja, das würde ich zu jeder Zeit tun.
Welche Tätigkeiten umfasst Ihr Angebot? Übernehmen Sie auch
pflegerische Tätigkeiten?
Ich unterstütze Sie bei Organisatorischem rund um die Versorgung des Sterbenden und jeglichen Formalitäten. Jederzeit habe ich ein offenes Ohr für die Themen, die Sie gerne mit mir teilen mögen und ich bin da, um Ihnen Sicherheit zu geben. Zur Entlastung übernehme ich auf Wunsch auch hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Ich biete Ihnen all meine Kompetenz in pflegerischer Hinsicht und würde diese nach guter Absprache mit dem Pflegedienst in Ergänzung zu diesem gerne einsetzen wollen.
Wie kann ich mir den Ablauf einer Sterbebegleitung vorstellen?
In einem kostenlosen Erstgespräch können wir uns kennenlernen und uns über Ihre Bedürfnisse und Wünsche austauschen.
Falls Sie sich für meine Unterstützung entscheiden, bestimmen Sie den zeitlichen Umfang meiner Tätigkeit. Der zeitliche Umfang kann festgelegt werden oder von Tag zu Tag variieren – je nachdem, was die aktuelle Situation erfordert. Sollte bereits ein Pflegedienst involviert sein, wäre es in meinem Sinne, miteinander und ergänzend für Sie da zu sein.
Mit meiner Intuition können wir herausfinden, was Sie als Sterbender brauchen, um gehalten sterben zu können und was Ihnen als Angehörige in dieser herausfordernden Situation hilft. Aufgrund meiner Erfahrung gebe ich Ihnen Sicherheit und die notwendige Ruhe.
Meine Begleitung im konkreten Ablauf eines Sterbevorgangs beinhaltet pflegerische, soziale (?) und seelsorgerische Tätigkeiten im direkten Umgang mit dem Sterbenden sowie betreuende und beruhigende Fürsorge für Angehörige.
Übrigens: Den Ausdruck „Palliative Begleitung“ schätze ich persönlich sehr, weil er in wörtlicher Übersetzung „Ummantelnde Begleitung“ bedeutet. Hierin drückt sich am besten aus, was ich als geglückte Sterbebegleitung empfinde.
Kann es eigentlich vorkommen, dass Sie parallel in mehreren Begleitungen sind?
Diese Situation vermeide ich, weil nicht absehbar ist, wie lange sich ein Sterbeprozess hinzieht und wie zeitintensiv mein Einsatz sein wird. Das Sterben ist individuell und nicht vorhersehbar.
Mit wieviel Stunden pro Woche sind Sie gewöhnlich vor Ort?
Die Stundenzahl richtet sich nach den Bedürfnissen des Sterbenden und der Nahestehenden. Was die obere Grenze betrifft, so muss ich schauen, was in der konkreten Situation für mich zu leisten ist. Dies können wir gerne für ihre Situation besprechen.
Bezahlung
Lässt sich Ihr Arbeitseinsatz über die Krankenkassen vergüten?
Nein, derzeit ist das leider nicht möglich.
Zwar habe ich bei der ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) ein
Institutionskennzeichen beantragt, um mit den Krankenkassen entsprechende Verträge
aushandeln zu können. Ich habe dieses Kennzeichen auch erhalten, allerdings zeitgleich mit
dem Hinweis, dass eine Leistung „Bedürfnisorientierte Sterbebegleitung“ im Sozialgesetzbuch
aktuell nicht vorgesehen ist, weswegen meine Tätigkeit als Sterbebegleiterin mit den
gesetzlichen Krankenkassen nicht abrechnen kann.
Damit sich dieser unerfreuliche Zustand ändert, müsste erst einmal auf Bundesebene eine
Änderung im Sozialgesetzbuch erfolgen.
Mit privaten Krankenkassen ist eine Abrechnung von Leistungen einer Sterbebegleiterin unter
Umständen möglich, jedenfalls habe ich es schon so erlebt.
Welche Kosten können auf mich zukommen, wenn ich Sie engagiere?
Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Zur Orientierung gebe ich
eine Größe an zwischen 500 und 2500€.
Ich biete eine Preisstaffelung an, welche sich pro Dauer des Besuchs vergünstigt.
Bitte sprechen Sie mich für eine genauere Auskunft direkt an.
Sterben und Tod
Die Themen Sterben und Tod machen mir Angst. Können Sie mir helfen, mich ihnen anzunähern?
Ich denke, dass die meisten Menschen Angst vor Tod und Sterben haben – aus unterschiedlichen Gründen.
Es könnte das Nichtwissen darüber sein, wann und wie es geschieht. Ist das Verschwinden des eigenen Ich für Sie undenkbar oder sind es Fragen nach Jenseitsvorstellungen, die Ihnen Unbehagen bereiten? Meiner Erfahrung nach ist es hilfreich, sich darüber mit anderen Menschen auszutauschen.
Vielleicht mögen Sie über Ihre Gedanken oder Fragen mit mir ins Gespräch kommen?
Wie lange kann sich ein Sterbeprozess eigentlich hinziehen?
Um diese Frage zu beantworten, ist es sinnvoll, sich darüber klar zu werden, was mit dem Begriff Sterbeprozess eigentlich genau gemeint ist. Dazu gehört auch eine Orientierung darüber, welchen Zeitpunkt wir als Beginn des Sterbeprozesses ansehen.
Falls eine schwere Erkrankung vorliegt, kann es der Zeitpunkt sein, an dem ich mich entscheide, den Weg einer schulmedizinischen Behandlung zu verlassen, der darauf ausgerichtet ist, die Krankheit zu besiegen – und sich stattdessen mit der fortschreitenden Erkrankung auch in seelischer Hinsicht auseinanderzusetzen, sich den Gedanken und Gefühlen gegenüber Leiden, Sterben und Tod zu widmen und mit sanften und lindernden Maßnahmen auf den Weg des Sterbens einzulassen.
Dieses innere Loslassen der kämpferischen Haltung gegenüber einer Krankheit kann meiner Erfahrung übrigens auch die Chance beinhalten, in der letzten Lebensphase zu einer verbesserten Lebensqualität zu gelangen.
Wie lange diese letzte Lebensphase dann dauert, lässt sich sehr schwer vorhersagen.
Als Beginn des Sterbeprozesses kann auch der Zeitpunkt verstanden werden, an dem ich mich entschliesse, Essen, Trinken und gewohnte Medikamenteneinnahme einzustellen. Individuell kann dieser Entschluss zum Verzicht natürlich auch nach und nach umgesetzt werden.
Wird die Aufnahme von Nahrung und Flüssigkeit vollständig beendet, sprechen wir auch vom Sterbefasten. In diesem Fall ist es wahrscheinlich, dass der Tod je nach körperlicher Verfassung innerhalb von zehn bis vierzehn Tagen eintritt.
Eine dritte Möglichkeit ist das Eintreten des Sterbeprozesses eines betagten Menschen als ganz natürlicher Vorgang, ohne eine besondere Entscheidung oder Einflussnahme. Dieser natürliche Tod aus Altersschwäche entspricht dem natürlichen Verlauf des Lebens und ist sicherlich das, was sich die meisten Menschen wünschen.
Wie lange sich ein solches „Ausklingen des Lebens“ gestaltet, ist sehr schwer vorherzusagen.
Die Dauer des Sterbens kann sich auch danach richten, ob und wieviel unerledigte Dinge den Sterbenden noch beschäftigen.
Die Autorin Elisabeth Kübler-Ross hat dies als eine der wichtigsten Thanatologinnen (Sterbekundlerinnen) unserer Epoche ausführlich dargelegt. Solche Altlasten können den Menschen auf qualvolle Weise am Sterben hindern, weswegen Kübler-Ross empfiehlt, sich so früh wie möglich diesen unerledigten Aufgeben zuzuwenden.
Zuhause Sterben
Mein Angehöriger hat den Wunsch zuhause zu sterben. Ich habe Ängste und Bedenken. Können Sie mich darin unterstützen, die passende Entscheidung zu treffen?
Ich denke schon. Denn dass ein solcher Wunsch Druck oder Angst auslösen kann, ist ja nicht ungewöhnlich. Wichtig ist vor allem abzuschätzen, was Sie sich zutrauen – und was nicht. Dabei spielt es natürlich auch eine Rolle, ob Sie auf weitere Unterstützung aus dem Familien- oder Freundeskreis rechnen können.
Wenn wir dies im Zusammenspiel mit infragekommenden professionellen Angeboten betrachten, kann ich Ihnen helfen, die für ihre Situation bestmögliche Lösung zu finden.
Wie wichtig ist die Haltung meines Hausarztes zu dem Vorhaben zuhause zu sterben? Was mache ich, wenn er dies nicht unterstützen möchte?
Es ist wünschenswert, die Unterstützung des Hausarztes zu haben.
Im besten Fall kennt er Sie gut und weiß um Ihre Wünsche. Wenn das nicht der Fall ist, gibt es natürlich trotzdem Möglichkeiten, diesen existenziellen Wunsch zu erfüllen.
Mit einer Verordnung für eine sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliative Versorgung (SAPV) lässt sich ein für Sterbefälle ausgerichteter Pflegedienst mit ins Boot holen. Damit ist dann auch eine ärztliche Versorgung unabhängig vom Hausarzt gewährleistet.
Rufen Sie mich gern an, dann können wir im Vorfeld abklären, wie Sie am besten vorgehen.
Ist es beim häuslichen Sterben grundsätzlich notwendig, einen Mediziner dabei zu haben?
Meiner Erfahrung nach ist es sehr hilfreich, einen Mediziner im Hintergrund zu haben, der gegebenenfalls Verordnungen und Rezepte ausstellen kann – insofern würde ich die Frage bejahen.
Es kommt bereits ein Pflegedienst ins Haus. Reicht das nicht aus?
Es ist ja so, dass der ambulante Pflegedienst genau das ausführt, was Arzt verordnet wurde, wobei auch der Pflegegrad berücksichtigt wird.
Hier sind die Zeitfenster womöglich knapp bemessen.
Bei einer Spezialisierten Ambulanten Palliativen Versorgung (SAPV)
kommt ein Palliative Pflegedienst ins Haus, der zeitlicher großzügiger disponieren kann und für Notfälle 24 Stunden erreichbar ist.
Ich biete Ihnen – zeitlich unbegrenzt – meine menschliche und fachliche Unterstützung an und kann bei Bedarf auch pflegerische Aufgaben übernehmen.
Warum sollte ich mich für ein Sterben zuhause entscheiden? Was spricht dafür?
Möglicherweise haben Sie für sich bereits die drei Orte, die fürs Sterben infrage kommen, gegeneinander abgewogen, nämlich: Krankenhaus, Hospiz und Zuhause. Sofern Sie nicht durch besondere Erkrankung auf eine der beiden ersten Möglichkeiten angewiesen sind, steht es Ihnen offen, auch die dritte Variante mit in Betracht zu ziehen.
Fragen Sie sich doch einmal: Bin ich ein Mensch, dem die eigene Selbstbestimmtheit wichtig ist und für den Menschenwürde zu den wichtigsten Werten gehört? Das wäre nach meinem Ermessen bereits ein guter Grund, sich für ein Sterben zuhause zu entscheiden.
Machen Sie sich bewusst: In ihren eigenen vier Wände ist Ihre Privatsphäre immer gesichert. Es ist der Ort, an dem Sie die größte Intimität leben können. Hier können Sie mit meiner Unterstützung Ihren Sterbeprozess selbstbestimmt gestalten. Eventuell können wir sogar Rituale für die unmittelbare Zeit nach dem Tod vereinbaren.
Sprechen Sie diese Gedanken an?
Gern können wir näher über Ihre Situation sprechen.
Rufen Sie mich an!
Ich lebe allein und es sind keine Angehörigen vor Ort. Ist es mir trotzdem möglich, zuhause zu sterben?
Dies stellt insofern eine herausfordernde Situation dar, als der Sterbende nach Möglichkeit nicht allein sein sollte. Das bedeutet, eine Gruppe an Menschen zusammenzustellen, um eine möglichst durchgängige Betreuung zu gewährleisten. Eine solche Gruppe kann sich beispielsweise aus zugewandten, nahestehenden Menschen, Pflegepersonal sowie professionellen und ehrenamtlichen Sterbebegleitern zusammensetzen.
Sollte es nicht möglich sein, solch eine Gruppe zu bilden, würde ich dem Sterbenden das Hospiz als Ort zum Sterben vorschlagen.
…und danach?
Wie lange darf der oder die Verstorbene zuhause bleiben?
Das wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Der Zeitraum liegt zwischen 36 und 48 Stunden.
In dieser Zeit liegt es im Ermessen der Angehörigen zu entscheiden, wann der Bestatter informiert und wann der Verstorbene abgeholt werden soll.
Aufbahrung und Totenwache – was hat es damit auf sich?
Meiner Erfahrung nach können Rituale dieser Art sehr heilsam sein. Ich biete Ihnen an, den Verstorbenen aufzubahren, zu waschen, anzukleiden und aufzubahren – alles nach den Wünschen der Nahestehenden. Gerne lade ich Sie ein, selber an diesen Handlungen teilzunehmen oder auch mitzuwirken.
Der große Wert alter Bräuche ist nicht zu unterschätzen. Gemeinsam mit Verwandten, Freunden und Nachbarn sich zu verabschieden und zu trauern kann sehr tröstlich sein.
Indem die Nahestehenden sich diese anderthalb oder zwei Tage mit dem Verstorbenen ermöglichen, haben sie Zeit, den Tod besser zu begreifen. Dies kann für die anschliessende Trauerarbeit hilfreich sein.
Sollten Kinder mit einbezogen werden – oder halte ich sie zu ihrem Schutz lieber fern?
Es ist ratsam, Kinder in den gesamten Prozeß einzubeziehen – altersgerecht, offen und ehrlich. Selbstverständlich ist es dabei wichtig, die Grenzen der Kinder zu achten, ihnen gut zuzuhören und wahrzunehmen, was sie sich selber zutrauen.
Falls die Eltern seelische Unterstützung nicht in erforderlichem Umfang bieten können, weil sie mit eigener Trauer zu belastet sind, mag es sinnvoll sein, dem Kind vertraute Menschen aus dem engen Umfeld an die Seite zu stellen.
Kinder trauern anders als Erwachsene. Ihr Umgang mit dem Tod ist häufig natürlicher. Wenn ein Kind den Wunsch verspürt und ihn zum Ausdruck bringt, sich vom Verstorbenen zu verabschieden, sollte ihm dies nicht vorenthalten werden.
Dies gilt natürlich ebenso für Erwachsene. Wer den verstorbenen Menschen gesehen und vielleicht auch berührt hat, kann das Geschehene einfach besser begreifen.
Gibt es etwas, das unmittelbar nach Eintritt des Todes dringend getan werden muss?
Meine Devise: Immer mit der Ruhe – wie oft werden wir gedrängt, etwas schnell zu erledigen…
Es gibt nur eine Sache, die korrekterweise zu tun ist: Ein Blick auf die Uhr, damit der Arzt, der
später denTod feststellen muss, eine Uhrzeit als Zeitpunkt für den Eintritt des Todes notieren
kann.
Machen wir uns klar: Das Leben eines Menschen auf dieser Erde ist gerade zu Ende gegangen.
Dies ist ein großer Moment. Das Herz steht still, es ist kein Atmen mehr zu hören – Stille. Die
begleitenden Menschen realisieren langsam, was gerade geschah. Emotionen können
freiwerden. Ein Fenster kann geöffnet werden, damit die Seele sich ihren Weg suchen kann.
Oder auch einfach nur so.
Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen nur raten, sich soviel Zeit zu nehmen, wie es Ihrem
Gefühl nach für Sie und für den Verstorbenen gut ist. Oft – beispielsweise im Internet – ist zu
lesen, dass alles so schnell wie möglich erledigt werden muss.
Nach frühestens zwei Stunden können Sie einen Arzt rufen zum Ausstellen des Totenscheines.
Vorsorge
Wo finde ich passende Formulare? Haben Sie eine Empfehlung?
Wenn Sie im Internet schauen, finden Sie dort viele brauchbare Versionen, die im
Umfang und in der Ausführlichkeit unterschiedlich sind.
Oft sind Vordrucke für die Patientenverfügung auch mit einer vorformulierten
Vollmacht zur Vorsorge, manchmal auch mit einer Standard-Betreuungsverfügung
in einem Dokument zusammengefasst.
Es gibt beispielsweise eine vom bayrischen Justizministerium herausgegebene
Broschüre, die zum einen die erwähnten Vordrucke enthält, zum anderen aber
auch in einem Einführungsabschnitt wichtige Grundinformationen und
Denkanstöße gibt. Diese Broschüre ist für unter 10,- Euro im Buchhandel
erhältlich, sie lässt sich aber auch auf entsprechenden Websiten als PDF-Datei
gratis herunterladen. So verhält es sich auch bei anderen Veröffentlichungen.
Ist es besser, eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht selber zu
formulieren oder eine vorgefertigtes Formblatt zu verwenden?
Grundsätzlich liegt es im eigenen Ermessen, ob Sie sich die Arbeit machen,
selber etwas zu formulieren. Auch dabei lässt sich ja auf bereits vorhandenes
Material zurückgreifen.
Bei einem selbstfertigten Dokument ist es empfehlenswert, dass es abschliessend
von einer Person mit juristischen Sachverstand gegengelesen wird.
Wichtig ist es, die eigenen Wünsche – genau genommen sind es ja Anweisungen – so detailliert wie möglich niederzuschreiben, damit Ärzte und
Krankenhauspersonal eine klare Handlungsvorgabe haben.